CORONA-ALARMSTUFE GILT AB DEM 17.11.2021
17.11.2021
Das Land Baden-Württemberg sieht hierfür folgende Regelungen vor:
Amateur-Spieler*innen, die nicht immunisiert sind, müssen einen PCR-Test für den Trainings- sowie den Spielbetrieb im Freien vorweisen. In der Kabine gilt 2G.
Eine Sonderregelung gibt es für Vereins-Trainer*innen, sie benötigen lediglich einen Schnelltest.
Die Gastvereine können gegenüber den Heimvereinen per Formular bestätigen, dass alle ihre Spieler*innen die jeweiligen Vorgaben erfüllen.
Alle weiteren Informationen findet ihr unter https://www.wuerttfv.de/news/corona-alarmstufe-schaerfere-regeln-fuer-nicht-immunisierte/?fbclid=IwAR1ryB1nMt_UTII-P4FdGJNElatlXYR6QcwjJMjRzPU9aHZjX33CWMGFd5E